Seit dem 1. Februar 2010 müssen alle Hersteller von Fenstern und Außentüren ihre Produkte CE-kennzeichnen
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller die Übereinstimmung des Fensters mit der EU-Bauproduktenlinie und den technischen Anforderungen. Somit trägt das Fenster eine einheitliche Kennzeichnung und ist für den freien Warenverkehr in allen EU-Ländern freigegeben. |